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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 153/15 EFG 2017 S. 1333 Nr. 16

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG § 6 Abs. 6 S. 1 >BewG § 9 Abs. 2 FlurbG § 68 FlurbG § 103a

Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs - Zu den Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung im Verfahren des freiwilligen Landtauschs

Leitsatz

1. Grundstücksübertragungen gem. § 68 FlurbG im Wege des freiwilligen Landtausches nach §§ 103a ff FlurbG unterfallen nicht dem Regelungsgehalt von § 6 Abs. 6 S. 1 EStG.

2. Die Besonderheiten eines hoheitlichen Umlegungsverfahrens rechtfertigen es auch für das Verfahren des freiwilligen Landtausches die Rechtsgrundsätze, die ertragsteuerlich für das Flurbereinigungsverfahren entwickelt worden sind, entsprechend anzuwenden. Eine Gewinn-(Verlust) Realisierung nach Tauschgrundsätzen tritt somit nicht ein.

3. Eine Minderung der Anschaffungskosten der im freiwilligen Landtausch hingegebenen oder gewonnenen Grundstücke auf den Teilwert kommt dann nicht in Betracht, wenn die im Landtausch hingegebenen Grundstücke zeitnah zu Preisen erworben wurden, die über den durchschnittlichen Bodenrichtwerten lagen, kein Wertausgleich für die gewonnenen Grundstücke zu leisten ist, die Voraussetzungen für eine Fehlinvestition oder eines Überpreises nicht vorliegen, und wenn unter dem Gesichtspunkt der konkreten betrieblichen Funktion der eingebundenen Grundstücke eine andauernde Wertminderung nicht abzusehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1333 Nr. 16
KÖSDI 2017 S. 20468 Nr. 10
TAAAG-51092

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