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NWB EV 8/2017 S. 263

Einkommensteuer – Gewerblicher Grundstückshandel bei einem geplanten Objekt (BFH)

Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch bei der Veräußerung von weniger als vier Objekten zu bejahen sein, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen. Eine Verlustverrechnung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Gewinnerzielungsabsicht bereits vor Entstehung der Verluste weggefallen ist und der Grundstückshandel zum Liebhabereibetrieb geworden ist.

Sachverhalt: Der Kläger ist Vermessungsingenieur. Nachdem ihm aufgrund seiner Tätigkeit die Erschließung eines Gewerbegebiets bekannt geworden war, stellte er im Juli 1992 einen Bauantrag für ein Grundstück zum Bau eines Büro- und Boardinghauses. Kurze Zeit später kaufte er das Grundstück. In der Folgezeit versu...