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NWB EV 8/2017 S. 264

Einkommensteuer – Verkauf junger Aktien nach Ausübung von Bezugsrechten aus Altanteilen (BFH)

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer Aktie, die durch die Ausübung eines Bezugsrechts erworben wurde, das von einer vor dem erworbenen und bereits steuerentstrickten Aktie abgespalten wurde, sind die Anschaffungskosten des Bezugsrechts entgegen der Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG 2009 nicht mit 0 €, sondern in der tatsächlichen Höhe anzusetzen.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Vorliegend sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns der jungen Aktien gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 EStG die Anschaffungskosten des Bezugsrechts entgegen der Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG nicht mit 0 €, sondern mit 72 € zu berücksichtigen.

  • Entgegen der Auffassung des Finanzamts und des BMF findet die Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG – trotz der Übergangsvorschrift des § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG – keine Anwendung, wenn die veräußerte...