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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 146/16

Gesetze: AO § 152

Keine Berücksichtigung der gesetzliche Neuregelung der Vorschrift durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlages nach § 152 AO in der geltenden Fassung

Leitsatz

Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlages nach § 152 AO in der geltenden Fassung hat das Finanzamt im Rahmen des auszuübenden Ermessens nicht die gesetzliche Neuregelung der Vorschrift durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in der Fassung vom 18. Juli 2016 zu berücksichtigen (anwendbar auf nach dem einzureichende Steuererklärungen).

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2017 S. 898
OAAAG-53564

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