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IWB Nr. 16 vom Seite 614

Das Multilaterale Instrument (MLI)

Ein Überblick mit Schwerpunkt im Bereich der Verrechnungspreise

Dr. Björn Heidecke, Silke Lappé und Dr. Alexander Linn

Im Rahmen [i]MLI, deutscher Text unter http://go.nwb.de/thdlz des BEPS-Projekts wurden Maßnahmen vereinbart, deren Umsetzung eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich macht. Um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren, wurde ein multilateraler Vertrag (das sog. Multilaterale Instrument – MLI ) erarbeitet. Damit werden die erfassten bilateralen DBA geändert (Art. 1 MLI). Jeder Staat notifiziert gegenüber dem Verwahrer, welche seiner DBA durch das MLI geändert werden sollen (sog. erfasste Steuerabkommen nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii MLI). Das MLI lässt bestimmte staatenindividuelle Modifikationen zu und nur wenn zwei Staaten dieselben Modifikationen gegenüber dem Verwahrer notifiziert haben, kommt es zu einer Änderung des jeweiligen DBA. Dabei können einige Artikel ganz oder teilweise abgewählt werden (sog. Vorbehalte) und bei anderen Artikeln kann zwischen verschiedenen Optionen gewählt werden. Das MLI wurde am veröffentlicht. Bis zum haben 70 Staaten das MLI unterzeichnet, einschließlich Deutschland. Auch wenn in Deutschland das MLI zunächst noch ratifiziert werden muss, ist es für die Steuerpflichtigen geboten, die etwaigen Änderungen z...