Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 11255/15 EFG 2017 S. 1157 Nr. 14

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 2

Autobahnraststättenbetreiber: Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für kostenlose Verpflegung von Busfahrern

Leitsatz

  1. Aufwendungen für die Bewirtung von Busfahrern sind grds. BA, da sie durch den Betrieb des Kl. veranlasst sind. Denn durch die kostenlose Verpflegung der Busfahrer sollen diese dazu motiviert werden, die Autobahnraststätte anzusteuern, damit die Busfahrgäste dort entgeltlich Speisen gegen Verzehr erwerben.

  2. Die Aufwendungen sind indes nur beschränkt abziehbar, da das „Abladen” von Businsassen in der Autobahnraststätte keine Gegenleistung des Busfahrers für seine Verpflegung darstellt.

  3. Die unentgeltliche Bewirtung des Busfahrers ist nicht Gegenstand der mit Gewinnabsicht ausgeübten Tätigkeit des Raststättenbetreibers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2017 S. 942
EFG 2017 S. 1157 Nr. 14
KÖSDI 2017 S. 20428 Nr. 9
SAAAG-54137

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen