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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 11 | Landwirtschaft: Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei Verzicht auf Betriebserweiterung

Hat ein buchführender Landwirt ein Entgelt für die zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung erhalten, seine Landwirtschaft nicht über den bisherigen Umfang hinaus zu erweitern, ist nach einem aktuellen Urteil des BFH zur Wahrung des Realisationsprinzips ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die Einnahme ist auf 25 Jahre zu verteilen. Auch ein längerer Zeitraum hätte zugrunde gelegt werden können, wenn die Beteiligten ihn vertraglich festgelegt und das Entgelt danach bemessen hätten.

Wenn Sie Land- und Forstwirte betreuen, ist möglicherweise ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs für Sie interessant. Die Ausführungen sind aber zudem bilanzsteuerlich auch allgemein von Bedeutung.

Ein Landwirt, der seinen Gewinn durch Bilanzierung ermittelte, hatte sich verpflichtet, seine Schweinezucht nicht über den bisherigen Umfang hinaus zu erweitern. Dafür erhielt er von einem Zweckverband eine Entschädigung. Fraglich war: Darf der Landwirt einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden? Oder muss er den Betrag sofort in voller Höhe versteuern?

Der BFH hat entschieden: Zur Wahrung des Realisationsprinzips ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Bei einer zeitlich nic...