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BFH 14.03.2017 VIII R 25/14, NWB 35/2017 S. 2641

Einkommensteuer | Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

Nach dem findet § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG in der für das Jahr 2010 geltenden Fassung beim Rückkauf einer Sterbegeldversicherung auch auf negative Unterschiedsbeträge zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge Anwendung.

Anmerkung:

Es handelt sich auch bei Sterbegeldversicherungen, die nur im Todesfall leisten, um Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Mit Recht hat der BFH hervorgehoben, dass weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus einer historischen, systematischen oder teleologischen Auslegung ableitbar ist, dass § 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG n. F. auf positive Unterschiedsbeträge beschränkt ist. Das Finanzamt konnte sich auch nicht mit dem Argument durchsetzen, es fehle an der Einkünfteerzielungsabsicht, weil der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung...