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BFH 12.07.2017 X B 16/17, BBK 17/2017 S. 782

EÜR | BFH zur Aufzeichnungspflicht bei offener Ladenkasse bei 4/3-Rechnung und zur Summarischen Risikoprüfung

Der BFH hat in einem ausführlichen AdV-Beschluss umfassende Ausführungen zu den Aufzeichnungspflichten eines 4/3-Rechners bei Nutzung einer offenen Ladenkasse gemacht und sich auch zur Summarischen Risikoprüfung geäußert. Zwar handelt es sich an vielen Stellen nur um vorläufige Äußerungen; dennoch lässt der Beschluss eine deutliche Tendenz zugunsten der Steuerpflichtigen erkennen.

[i]Gastwirt mit offener Ladenkasse und EÜR Der Fall betraf einen Gastwirt, der seinen Gewinn durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte, fast ausschließlich Bareinnahmen erzielte und eine Ladenkasse verwendete. Der Gastwirt erfasste die Einnahmen pro bedientem Tisch auf einem Zettel, bildete am Tagesende eine Summe und fügte sein Namenszeichen sowie das Datum bei.

[i]Geringe gesetzliche Anforderungen bei EÜRDer BFH macht deutlich, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Aufzeichnungspfli...