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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 2694/13

Gesetze: AO § 125 Abs. 1AO § 119AO § 8AO § 162 Abs. 1AO § 90 Abs. 2FGO § 40 Abs. 1FGO § 76 Abs. 1 S. 4BGB § 133 DBA CHE Art. 4 Abs. 1 DBA CHE Art. 4 Abs. 2 DBA CHE Art. 15a Abs. 2 S. 2

Keine Änderung eines nichtigen Steuerbescheids

Mittelpunkt der Lebensinteressen

keine Bindung von FA und FG an Bescheinigung des Arbeitgebers über beruflich bedingte Nichtrückkehrtage

keine Schätzug von Nichtrückkehrtagen

Leitsatz

1. Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein – wirksamer – Steuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen wurde, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu dem zuvor ergangenen Bescheid steht.

2. Für die Frage der Nichtigkeit eines Steuerbescheids kommt es auf den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe an.

3. Die Rechtswidrigkeit, die zur Nichtigkeit eines Steuerbescheids führt, schließt seine Änderung aus, da ein nichtiger Steuerbescheid keinerlei Rechtwirkungen entfaltet und nicht in Bestandskraft erwächst.

4. Die Erhebung einer Anfechtungsklage trotz etwaiger Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist zulässig, weil durch die vom FG ggf. auszusprechende Aufhebung der Rechtsschein einer wirksamen Verwaltungsentscheidung beseitigt werden kann.

5. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist auf der Grundlage einer zusammenfassenden Wertung sowohl der persönlichen als auch der wirtschaftlichen Beziehungen im konkreten Fall zu ermitteln. Dabei sind die familiären und gesellschaftlichen Beziehungen der Person, ihre berufliche, politische, kulturelle und sonstige Tätigkeit, der Ort ihrer Geschäftstätigkeit, der Ort, von wo aus sie ihr Vermögen verwaltet, und ähnliches zu berücksichtigen.

6. Die Bescheinigung des schweizer Arbeitgebers über die Anzahl der Tage, an denen sein Arbeitnehmer aufgrund der Arbeitsausübung nicht an seinen Wohnsitz in Deutschland zurückgekehrt ist, schließt eine eigenständige Nachprüfung durch die Finanzbehörden des Ansässigkeitsstaates nicht aus; sie ist mithin weder für das FA noch für das FG bindend.

7. Eine Schätzung von Nichtrückkehrtagen an den Wohnsitz des Arbeitnehmers im Inland ist rechtlich nicht zulässig.

Fundstelle(n):
AAAAG-54798

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