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BFH 31.05.2017 XI R 2/14, StuB 17/2017 S. 684

Umsatzsteuer | Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

Der sog. KWK-Bonus nach § 8 Abs. 3 EEG 2004, den der Betreiber einer Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk von seinem Stromnetzbetreiber (zusätzlich) erhält, ist (ebenfalls) Entgelt für die Lieferung von Strom an den Stromnetzbetreiber. Er ist kein Entgelt des Stromnetzbetreibers für die kostenlose Lieferung von Wärme des Stromerzeugers an Dritte (Bezug: § 3 Abs. 1, Abs. 1b Satz 1 Nr. 3, § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG).

Praxishinweise

Nach § 8 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes i. d. F. vom (EEG; BGBl 2006 I S. 2550) erhöhten sich die Vergütungen für Strom aus Biomasse nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EEG um jeweils 2,0 Cent pro Kilowattstunde, soweit es sich um Strom i. S. von § 3 Abs. 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes handelt und dem Netzbetreiber ein entsprechender Nachweis nach dem von der Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft (AGFW) e. V. herausgegebenen Arbeitsblatt FW 308 – Zertifizierung von KWK-Anlagen – Ermittlung des KWK-Stromes ...