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StuB 17/2017 S. 685

Herabsetzung eines Einbringungsgewinn nach § 22 UmwStG

Die Herabsetzung eines – wegen Veräußerung der erhaltenen Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren zu versteuernden – Einbringungsgewinns nach § 22 UmwStG beruht gem. NWB MAAAG-54139 auch dann nicht auf einem für den späteren Beginn des Zinslaufes maßgebenden rückwirkenden Ereignis, wenn die Beteiligten den vereinbarten Kaufpreis einverständlich als Ausgangsgröße für den gemeine Wert des eingebrachten Betriebsvermögens herangezogen haben und dieser Wertansatz mit Rücksicht auf eine nachträgliche schiedsgerichtliche Minderung des Kaufpreises für die einbringungsgeborenen Anteile reduziert wird.