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BFH 26.07.2017 XI R 22/15, NWB 38/2017 S. 2892

Umsatzsteuer | Zur Steuerbefreiung der Verwaltung von Unterstützungskassen

Nach dem sind die Verwaltungsleistungen von betrieblichen Versorgungseinrichtungen jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG steuerfrei, sondern umsatzsteuerpflichtig, wenn die Arbeitnehmer kein Anlagerisiko tragen und der Arbeitgeber zur Zahlung an das Altersversorgungssystem gegenüber seinen Arbeitnehmern gesetzlich verpflichtet ist.

Anmerkung:

Die Klägerin, eine Verwaltungsgesellschaft für betriebliche Versorgungswerke, die aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen mit Trägerunternehmen Verwaltungsleistungen für Versorgungs- und freie Unterstützungskassen erbrachte, obsiegte im Streitfall. Sie hat sich gegen die Steuerbefreiung gewendet, um den Vorsteuerabzug zu erlangen. Der BFH hat § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG unionsrechtskonform eng ausgelegt.