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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 154/16

Gesetze: AO § 222, AO § 240, FGO § 102

AO / FGO: Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit

Leitsatz

Der (hälftige) Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Gründen kommt dann in Betracht, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Fälligkeit wirtschaftlich nicht in der Lage war, die fälligen Steuern bzw. Nebenleistungen zu begleichen. Die Säumniszuschläge verfehlen dann ihren Zweck als Druckmittel, den Steuerpflichtigen zur Zahlung anzuhalten. Der Steuerpflichtige hat zum Nachweis seiner Zahlungsunfähigkeit die Finanzbehörden durch entsprechenden Vortrag und Vorlage von Nachweisen in die Lage zu versetzen, die Vermögensverhältnisse vollumfänglich zu prüfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
SAAAG-57225

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