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NWB EV 10/2017 S. 333

„Unbundling“ von Researchkosten durch MiFID II sorgt für mehr Transparenz

Mit Einführung der MiFID II zum Jahresbeginn 2018 dürfen die Kosten für externe Researchleistungen nicht mehr wie bisher branchenüblich in die Transaktionskosten eingerechnet werden, sondern sie sind gesondert auszuweisen. Versicherer, Fondsgesellschaften, Pensionskassen und andere Verwalter von gepoolten Geldern müssen also erstmals überlegen, was ihnen die Researchkosten Wert sind und welche Researchleistungen sie überhaupt noch von ihren Brokern oder von unabhängigen Research-Häusern beziehen möchten.

Außerdem müssen sie bei den Verhandlungen mit ihren Brokern darauf achten, dass die Transaktionskosten entsprechend den nunmehr separat auszuweisenden Researchkosten sinken. „Unser Ziel war es von Anfang an, dass die Gesamthöhe der zukünftigen Kosten aus Transaktionen und Research den beste...