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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 23 | Verbilligte Vermietung: Möblierungszuschlag bei Überlassung von Einbauküche oder Waschmaschine

Werden eine Einbauküche sowie eine Waschmaschine und ein Trockner mitvermietet, ist bei einer verbilligten Vermietung im Hinblick auf die 66 %-Grenze die ortsübliche Miete für nicht möblierte Wohnungen als Vergleichsmaßstab nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf um einen Möblierungszuschlag in Höhe der monatlichen Abschreibung zuzüglich eines Gewinnaufschlags von 4 % zu erhöhen.

Wir kommen damit zur Einkommensteuer. Eine Steuerfalle droht allen, die eine Wohnung verbilligt vermieten. Zum Beispiel ein Appartement am Studienort an Sohn oder Tochter.

Ihren Mandanten erläutern Sie den Hintergrund am besten so: Beträgt die vereinbarte und tatsächlich gezahlte Warmmiete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung, gilt die Vermietung als vollentgeltlich. Die Aufwendungen können dann in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten , insbesondere wenn das Objekt fremdfinanziert werden muss. Der Mietausfall wird teilweise durch die Steuerersparnis kompensiert. Beträgt die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, ist hingegen eine Aufteilu...