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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 1 vom Seite 20

Lohn und Gehalt kompakt

Gesetzgebung | Neuregelungen zum Januar 2018 (Bundesregierung)

Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab 1. Januar ausnahmslos für alle Branchen. Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, muss den Förderantrag vor der Auftragsvergabe einreichen. Der gesetzliche Mutterschutz gilt nun auch für Schülerinnen und Studentinnen. Über diese und andere Neuregelungen gibt die Bundesregierung einen zusammenfassenden Überblick.

Arbeit und Soziales

Mindestlohn von 8,84 € gilt ausnahmslos

Ab dem gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 € brutto je Zeitstunde ohne jede Einschränkung. Branchenregelungen, die vorübergehend Entgelte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichten, enden zum .

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Pflegemindestlohn steigt

Der flächendeckende Pflegemindestlohn steigt ab Januar 2018 auf 10,55 € pro Stunde im Westen und 10,05 € im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er nochmals erhöht. Das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.

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Mindestlohn in Aus- und Weiterbildung

Alle Aus- und Weiterbildungsdienstleister, die im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter Menschen qualifizieren, müssen ...

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