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FG München Urteil v. - 1 K 1610/11

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a

Ruhegehaltszahlungen des Europäischen Patentamts sind Versorgungsbezüge

Leitsatz

1. Ruhestandszahlungen des Europäischen Patentamts sind als Ruhegelder i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG (Versorgungsbezüge) zu qualifizieren.

2. Es handelt sich nicht um nur mit dem Ertragsanteil steuerbare sonstige Einkünfte in Gestalt wiederkehrender Bezüge i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG (Leibrenten).

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAG-59652

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