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OLG Bremen Beschluss v. - 5 W 27/16

Gesetze: BGB § 2271 Abs. 1 S. 2; BGB § 2065 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Die mittels eines sogenannten Änderungsvorbehaltes in einem gemeinschaftlichen Testament den Ehegatten wechselseitig eingeräumte Befugnis zur Abänderung wechselseitiger Verfügungen kann von der Zustimmung eines Dritten (hier: Testamentsvollstrecker) abhängig gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2018 S. 239
XAAAG-59818

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