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NWB BB 11/2017 S. 324

E-Rechnung: Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung verabschiedet

Die Bundesregierung hat die „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung“ verabschiedet. Während die EU lediglich die verbindliche Annahme und Weiterverarbeitung (ausschließlich) elektronischer Rechnungen durch die Verwaltung als Rechnungsempfänger vorschreibt, sind nach dem Willen der Bundesregierung hierzulande künftig auch die Rechnungssteller verbindlich in der Pflicht, elektronische Rechnungen zu übermitteln.

Nicht betroffen von dieser „Verpflichtung zum E-Invoicing“ sind lediglich Rechnungen aus Direktaufträgen bis zu einem Betrag von 1.000 € (netto) sowie Rechnungen aus verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen oder bestimmten Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes. Die neue Verordnung könnte damit absolut richtungsweisend wirken.

Tatsächlich in Kraft treten die R...