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NWB BB 11/2017 S. 324

Transparenzregister: Meldefrist beendet

Ende Juni 2017 ist das vom Bundestag beschlossene Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Ein Bestandteil des Gesetzes ist die Schaffung eines Transparenzregisters, an das Organisationen alle an ihnen wirtschaftlich berechtigten Personen bis zum melden müssen. Grundsätzlich sind alle juristischen Personen verpflichtet, sich einzutragen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 5 Mio. €. Wer noch nicht aktiv geworden ist, muss umgehend handeln. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/li0p1.