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NWB-BB Nr. 11 vom Seite 333

Wie die Websites Ihrer Mandanten bei Google besser gefunden werden

Zukünftiger „Mobile-first-Index“ erfordert Anpassungen

Dipl.-Betriebsw. Walter Dinger

Google hat kürzlich angekündigt, seinen Suchindex voraussichtlich 2018 auf den „Mobile-first-Index“ umzustellen. Diese Ankündigung bietet für Sie als Berater einen guten Anlass, die Websites Ihrer Mandanten zu überprüfen. Denn der zukünftige „Mobile-first-Index“ wird bei der Suche diejenigen Websites bevorzugen, die für mobile Anwendungen, insbesondere Smartphones, optimiert sind. Hintergrund ist, dass schon heute weit mehr als 60 % des Internet-Verkehrs über mobile Geräte abgewickelt wird –Tendenz stark steigend. Das bedeutet im Umkehrschluss: Eine Website, die nur für den Desktop und nicht für mobile Geräte optimiert ist, wird weniger Einfluss auf das Ranking haben als bisher, in der Trefferliste also weiter unten landen. Viele Ihrer Mandanten aus dem KMU-Bereich betreiben eine solche Website – und werden damit also zukünftig „abgestraft“. Unabhängig von „Mobile first“ können Sie das Thema auch dazu nutzen, um Ihren Mandanten grundlegende Handlungsempfehlungen zu geben, wie sie ihre Websites optimieren können. Sofern Sie nicht IT-affin sind, empfiehlt es sich fast immer, für die Umsetzung dann einen Experten hinzuzuziehen. Im Folgenden erhalten Sie...