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BFH  - VI R 36/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2 S 6, EStG § 8 Abs 2 S 1, EStG § 8 Abs 2 S 9

Rechtsfrage

Wird den Arbeitnehmern mit der unentgeltlichen Gestellung von unbelegten Brötchen (Laugen-, Käse-, Rosinen-, Schoko- und Roggenbrötchen etc.) und Heißgetränken in den Vormittagsstunden durch den Arbeitgeber ein Frühstück i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung zugewendet und liegt somit ein Sachbezug gemäß § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG vor, der nicht unter die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG fällt?

Essen; Freigrenze; Geldwerter Vorteil; Sachbezug; Sozialversicherung

Fundstelle(n):
VAAAG-60146

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