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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 23 | Beschränkte Steuerpflicht: Abzugsverbot für Vorsorgeaufwendungen beim EuGH auf dem Prüfstand

Das FG Köln hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Abzugsbeschränkung gem. § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen europarechtswidrig ist. Das FG hat Bedenken, ob es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Ist die Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen europarechtswidrig? – Diese Frage hat das Finanzgericht Köln dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Das FG hat Bedenken, ob es mit der europäischen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, wenn Altersvorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Ein deutscher Staatsbürger hatte im Streitjahr seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien. Er unterlag dort der unbeschränkten – belgischen – Einkommensteuerpflicht. Für seine selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt einer internationalen Kanzlei benötigte er eine deutsche Zulassung als Rechtsanwalt. Dadurch war er Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte Nordrhein-Westfalen. Aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwal...