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USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 7

Umsatzsteuerpflicht eines Wellness-Gesundheitszentrums

Thomas Rennar

Das FG Hessen hat mit zur sozialversicherungsvertraglichen Bindungswirkung umsatzsteuerbefreiter Gesundheitsdienstleistungen sowie zur Vergleichbarkeit in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betriebenen Krankenhäusern entschieden.

A. Leitsätze

1. Die Leistungen eines Gesundheitszentrums mit Wellnessangebot, in dem Gäste nach einem eingangs erfolgten ärztlichen Aufnahmegespräch selbst über ihren Aufenthalt, dessen Dauer sowie den Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen bestimmen können, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, wenn das Zentrum keinen Versorgungsvertrag als Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung gemäß § 111 SGB V mit einer Krankenkasse geschlossen hat.

2. Das Gesundheitszentrum erfüllt weder hinsichtlich der angebotenen Leistungen noch hinsichtlich der von ihm vorgenommenen Abrechnungsweise die Voraussetzung der in sozialer Hinsicht bestehenden Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen mit denen von öffentlich-rechtlich betriebenen oder nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern, weswegen eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL nicht in Betracht kommt.

B. Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Umsatzsteuerpflicht von Leistungen aus dem Betrieb eines Gesundh...