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BFH 10.08.2017 V R 64/16, StuB 22/2017 S. 873

Umsatzsteuer | Organschaft und Durchschnittssätze für landwirtschaftliche Betriebe

Ist der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Organträger, so unterliegen auch die Lieferungen der Erzeugnisse dieses Betriebs durch die Organgesellschaft der Besteuerung nach Durchschnittssätzen – § 24 UStG (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2, S. 874§ 24 UStG; Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2, Art. 24 und Art. 25 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG wird für „die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze“ vorbehaltlich der Sätze 2 bis 4 die Steuer für die „übrigen Umsätze“ seit auf 10,7 % (vor 2007: 9 %) der Bemessungsgrundlage festgesetzt. Gemäß § 24 Abs. 1 Sätze 3 und 4 UStG werden die Vorsteuerbeträge, soweit sie diesen „übrigen Umsätzen“ zuzurechnen sind, auf 10,7 % (vor 2007: 9 %) der Bemessungsgrundlage für diese Umsätze festgesetzt; ein weiterer Vorsteuerabzug entfällt. Durch diese Regelungen gleichen sich Steu...