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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 04 | Firmenwagen: Vorsicht Falle bei Wechselkennzeichen im Hinblick auf die Privatnutzung

Gehören zum Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen mehrere Kraftfahrzeuge, die dieser alle auch für private Zwecke nutzt, ist für jedes dieser Kraftfahrzeuge eine Entnahme anzusetzen. Dies gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung auch beim Einsatz eines Wechselkennzeichens, obwohl hier immer nur das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist, bei dem das Kennzeichen im Moment verwendet wird.

Auf eine Steuerfalle möchten wir Sie nun kurz hinweisen. Betroffen sind Mandanten, die als Firmenwagen Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nutzen.

Seit Juli 2012 können Autobesitzer in Deutschland ein Wechselkennzeichen beantragen. Damit dürfen zwei Fahrzeuge wechselweise mit nur einem Nummernschild gefahren werden. Sie können jedoch nicht gleichzeitig genutzt werden. Es ist immer nur das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen, bei dem das Kennzeichen verwendet wird. Vorteile können sich bei der Kfz-Versicherung ergeben.

Wie sieht es im Hinblick auf die Privatnutzung aus? – Da eine gleichzeitige Nutzung beider Fahrzeuge ausgeschlossen ist, bin ich bisher davon ausgegangen, dass bei der Ein-Prozent-Regelung nur für einen Wagen der geldwerte Vorteil versteuert werden muss. Ich hätte den durchschni...