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NWB EV 12/2017 S. 403

Einkommensteuer – Verlust aus der Veräußerung wertloser Aktien (FG)

Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Anteile ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden. Das gilt selbst dann, wenn die Veräußerung an die Bedingung geknüpft wurde, dass der Veräußerer im Gegenzug (wertlos gewordene) Aktien des Käufers erwirbt.

Hintergrund: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört auch – unabhängig von einer Haltefrist bzw. der Beteiligungshöhe – der Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 1 Nr. 1 EStG), die nach dem erworben wurden (§ 52 Abs. 28 Satz 11 EStG). Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten. Eine entgeltliche Anteilsübertragung liegt auch dann vor, wenn wertlose Antei...