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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 131/16

Gesetze: SGB V § 40; SGB IX § 14

Leitsatz

Leitsatz:

Eine sog. Adaptionsbehandlung, die im Anschluss an eine Drogenentwöhnungstherapie durchgeführt wird, kann eine Leistung der medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 40 SGB V sein. Der Umstand, dass ärztliche Interventionen im Rahmen einer Entwöhnungstherapie mit zunehmender Dauer weniger intensiv werden, spricht für den Erfolg der Maßnahme und führt nicht dazu, dass aus der mit dem Ziel der Entwöhnung medizinisch ausgerichteten Maßnahme eine berufliche oder soziale Maßnahme wird.

Fundstelle(n):
WAAAG-67901

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