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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 2118/17

Gesetze: BVG § 31; OEG § 1 Abs. 1; KOVVfG § 15 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Anwendungsbereich des § 15 S. 1 KOVVfG ist bei einer Beweisnot des Opfers nur eröffnet, wenn eine Erinnerung an den behaupteten schädigenden Vorgang vorhanden ist.

2. Auf nicht bewusst Erlebtes deutet die ernsthafte Möglichkeit suggestiver Einflüsse bei intensiven Gesprächen, Befragungen und Nachforschungen durch Autoritätspersonen mit entsprechenden Voreinstellungen und Erwartungen hin.

Fundstelle(n):
AAAAG-67904

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