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NWB EV 1/2018 S. 7

Einkommensteuer – Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung (BFH)

Mitunternehmer kann auch sein, wer einen Anteil an einer Personengesellschaft erwirbt, um ihn kurze Zeit später weiterzuveräußern.

Hintergrund: Nach § 5a Abs. 5 EStG i. V. mit § 5a Abs. 1 EStG umfasst der pauschal ermittelte Gewinn auch Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Eine Mindestbeteiligungsdauer ist dort ebenso wenig wie in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorgesehen.

Sachverhalt: Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag v.  Kommanditanteile an der A-KG u. a. von den Kommanditisten B und C. Am genehmigte die Komplementärin der A-KG die Anteilsübertragungen rückwirkend zum . Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am . Bereits mit Vertrag v.  hatte die Klägerin diese Kommanditanteile rückwirkend auf den an die N-KG weiterveräußert. Un...