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NWB EV 1/2018 S. 8

Einkommensteuer – Zwischengewinne aus luxemburgischen Investmentteilfonds (FG)

Die bei Erwerb von Anteilen an Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne können negative Einnahmen i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei Einkünften aus Kapitalvermögen darstellen.

Sachverhalt: Der Kläger erwarb im Dezember 2008 Anteile an einem luxemburgischen Investmentfonds. Den im Anteilskaufpreis enthaltenen Zwischengewinn des Fonds i. H. von rund 46 Mio. € machte er als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuermindernd geltend. Der bei Rückgabe der Fondsanteile im Jahr 2009 vereinnahmte Zwischengewinn blieb infolge eines hohen negativen Progressionsvorbehalts ohne steuerliche Auswirkung. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass gezahlte Zwischengewinne steuersystematisch nicht als negative Kapitaleinnahmen zu qualifizieren seien, sondern im Jahr des Anteilserwerb...