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OLG Dresden Urteil v. - 5 U 1847/14

Leitsatz

Leitsatz:

Das ausschlaggebende Kriterium für die Abgrenzung der privaten von der gewerblich-berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Geht es um die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien, kommt es dementsprechend nicht auf deren Größe, sondern auf den Umfang, die Komplexität und Anzahl der damit verbundenen Vorgänge an (Anschluss an , NJW 2002, 368)

Fundstelle(n):
WM 2017 S. 371 Nr. 8
UAAAG-69406

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