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BFH 14.09.2017 III R 19/16, NWB 3/2018 S. 82

Einkommensteuer | Ende der Berufsausbildung, wenn die Ausbildungszeit durch Rechtsvorschrift festgelegt ist

Nach dem endet eine Berufsausbildung nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist.

Anmerkung:

Die im Streitfall unterlegene Familienkasse konnte sich mit einigem Recht auf das (BStBl 2000 II S. 473) berufen, wo entschieden wurde, dass die Berufsausbildung eines Kindes und damit der Anspruch auf Familienleistungsausgleich (hier: Kindergeld) spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses endet. In jenem Fall ging es aber um die Frage, ob die Berufsausbildung auch dann beendet ist, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen, aber vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt. In...