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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 197/17 EFG 2018 S. 294 Nr. 4

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1, EStG § 7g Abs. 2, EStG § 7g Abs. 3

Rückgängigmachung eines rechtswidrig gebildeten Investitionsabzugsbetrages

Leitsatz

Ein Investitionsabzugsbetrag ist auch dann gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG wegen Nichtvornahme der Investition rückgängig zu machen, wenn er rechtswidrig gebildet worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2018 S. 308
EFG 2018 S. 294 Nr. 4
LAAAG-69957

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