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LG Göttingen Urteil v. - 12 O 58/16

Gesetze: BGB § 812 Abs 1 S 1 Alt 1, BGB § 812 Abs 3, UStG § 4 Nr 14 Buchst b, UStG § 4 Nr 16 Buchst b, AO § 37 Abs 2, AO § 164 Abs 4 S 1

Pflicht zur Rückerstattung von Umsatzsteuer für Zytostatika-Zubereitungen

Leitsatz

Ein in einem Krankenhaus ambulant behandelter Patient bzw. aus übergegangenem Recht dessen Krankenversicherung hat gegen das Krankenhaus, das in Unkenntnis der später ergangenen Rechtsprechung des Az. V R 19/11) für die entgeltliche Abgabe von individuell zubereiteter Zytostatika steuerrechtlich zu Unrecht Umsatzsteuer berechnet, eingezogen und an die Finanzbehörden weitergeleitet hat, unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB einen Anspruch auf Rückzahlung der entrichteten Umsatzsteuer, solange eine anderweitige steuerrechtliche Festsetzung der Umsatzsteuer zugunsten des Krankenhauses möglich ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAG-71596

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