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IWB Nr. 3 vom Seite 89

Die Besteuerung von Bankbetriebsstätten nach den VWG BsGa – Teil 1

Die Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung aus Sicht der Praxis

Dr. Christian Engelen und Prof. Dr. Vassil Tcherveniachki

Im [i]BMF, Schreiben v. 22.12.2016 - IV B 5 - S 1341/12/10001-03 NWB DAAAF-70144 Grundsatz gilt der in § 1 Abs. 5 AStG geregelte Authorized OECD Approach (AOA) zur internationalen Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte branchenübergreifend. Dementsprechend sieht dieses Gewinnabgrenzungskonzept keine speziellen Regelungen für Bankbetriebsstätten vor. Gleichwohl kommen im Rahmen des AOA auch die Besonderheiten der Unternehmen des Banken- und Finanzsektors zum Tragen. Denn nach § 1 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 AStG sind der Betriebsstätte die Chancen und Risiken des Unternehmens zuzuordnen, die sie aufgrund der ausgeübten Funktionen und zugeordneten Vermögenswerte übernimmt. Mithin berücksichtigt der AOA, dass die Chancen und Risiken den wesentlichen Wertschöpfungsfaktor des Bank- und Finanzsektors darstellen. Mit der Veröffentlichung der BsGaV vom sowie der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung (VWG BsGa) haben der Gesetzgeber und die deutsche Finanzverwaltung die Umsetzung des AOA in Deutschland konkretisiert. Für den Bankensektor stellt § 18 BsGaV klar, dass die allgemeinen Definitionen und Zuordnungsregeln der BsGaV im Grundsatz auch für Bankbetriebsstätten einschlägig sind. Auf Grundlage der ...