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FG Köln Urteil v. - 5 K 3136/16 EFG 2018 S. 451 Nr. 6

Gesetze: EStG § 93, EStG § 22 Nr 5

Altersversorgung

Besteuerung der Kapitalabfindung aus einem Altersvorsorgevertrag

Leitsatz

Die Abfindung einer Kleinbetragsrente ist keine schädliche Verwendung i.S. des § 93 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG, mit der Folge, dass die gewährten Zulagen nicht zurückzuzahlen sind. Insoweit besteht auch keine Veranlassung, entsprechende Beträge aus der Auszahlung des Altersvorsorgevertrags von der Besteuerung auszunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 8 Nr. 36
DStRE 2018 S. 1116 Nr. 18
EFG 2018 S. 451 Nr. 6
EStB 2018 S. 180 Nr. 5
ErbStB 2018 S. 142 Nr. 5
ZAAAG-72883

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