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IWB Nr. 4 vom Seite 137

Grenzüberschreitender Rechtsformwechsel auch ohne Liquidation an der Grenze

EuGH, Urteil v. 25.10.2017 - Rs. C-106/16 „Polbud“

Dr. Stefan Lammel und Dr. Oliver Wasmeier

Gesellschaften [i]EuGH, Urteil v. 25.10.2017 - Rs. C-106/16 „Polbud“ NWB GAAAG-71861 aus EU-Mitgliedstaaten haben kraft der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit das Recht, den Standort ihrer wirtschaftlichen Betätigung innerhalb der Europäischen Union frei zu wählen. Genießen sie aber außerdem die Freiheit, sich in eine Gesellschaftsform nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates umzuwandeln? Auch dann, wenn dort keinerlei wirtschaftliche Betätigung geplant ist? Der EuGH hat diese Frage kürzlich in einer vielbeachteten Entscheidung bejaht. Die begrüßenswerte Entscheidung wirft spannende Fragen für die Umsetzung in der Praxis auf.

Kernaussagen
  • Am hat der EuGH entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49, 54 AEUV Gesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten (nachfolgend: EU-Gesellschaften) u. a. das Recht garantiert, sich in eine Rechtsform nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaates umzuwandeln, auch wenn im Zielstaat keine wirtschaftliche Betätigung geplant ist.

  • EU-Gesellschaften genießen somit eine nachträgliche Rechtsformwahlfreiheit, die nur insoweit eingeschränkt werden darf, wie dies aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses (etwa zum Schutz inlä...