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BFH 27.09.2017 I R 53/15, StuB 4/2018 S. 148

Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ; Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

(1) Arbeitgeber dürfen hinsichtlich laufender Altersteilzeitarbeitsverträge keine Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich gem. § 5 Abs. 7 TV ATZ bilden. (2) Ein Arbeitgeber, der Jubiläumsrückstellungen in seiner Bilanz zum anhand der Pauschalwerttabelle des NWB TAAAA-78463 (BStBl 1999 I S. 434 = StuB 1999 S. 435) bemessen hatte, darf später im Rahmen seiner noch „offenen“ Veranlagung für das Jahr 2005 zur Anwendung der im NWB YAAAD-01208 (BStBl 2008 I S. 1013) veröffentlichten Pauschalwerttabelle übergehen (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB; § 5 Abs. 7 TV ATZ).

Praxishinweise

(1) Die klagende Anstalt des öffentlichen Rechts hat mit verschiedenen Mitarbeitern Verträge über Altersteilzeit abge...