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StuB 4/2018 S. 156

Haftung des Insolvenzverwalters für unternehmerische Fehlentscheidungen

Zu den Pflichten des Insolvenzverwalters gehört es gem. NWB WAAAG-42275 u. a., das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu bewahren und ordnungsgemäß zu verwalten. Diese Pflicht zur Vermögenserhaltung hat sich dabei am gesetzlichen Leitbild eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters auszurichten, welches sich zwar an die entsprechenden handels- und gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen der § 347 Abs. 1 HGB, § 93 Abs. 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG anlehnt, aber zugleich auch den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung zu tragen hat (vgl. NWB WAAAE-70239 zur Pflicht zur zinsgünstigen Anlage von Massegeldern). Vor diesem Hintergrund hat deshalb die Entscheidung darüber, ob der Insolvenzverwalter für eine von ihm im Zuge einer Betriebsfortführung getro...