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StuB 4/2018 S. 153

Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen

Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird ( NWB GAAAG-64117).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen.

  • Daher sind die mit veröffentlichten Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen auch für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden.