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WP Praxis 3/2018 S. 103

Auslagerung von Teilen des neuen Bestätigungsvermerks auf die Homepage des IDW

Mit Meldung vom weist das IDW auf die Verfügbarkeit von Informationen darüber hin, welche Teile der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers aus dem Bestätigungsvermerk auslagerungsfähig sind und unter welchen Internetadressen diese Teile abgerufen werden können (siehe Meldung des IDW unter http://go.nwb.de/cq4dz).