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WP Praxis 3/2018 S. 100

Verabschiedung von DRS 25 (Währungsumrechnung im Konzernabschluss)

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am den DRS 25 (Währungsumrechnung im Konzernabschluss) verabschiedet. Die neuen Regelungen sind erstmals für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

DRS 25 konkretisiert für den handelsrechtlichen Konzernabschluss die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB und die Grundsätze für die Umrechnung von Vermögens- und Schuldposten, die zu einer Zweigniederlassung außerhalb der Eurozone gehören. Weiter regelt er die Grundsätze der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen nach der modifizierten Stichtagskursmethode gem. § 308a HGB. Dabei wird auch eingegangen auf ...