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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung medizinischer Analysen eines Facharztes beim EuGH auf dem Prüfstand

Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob von einem Laborarzt an ein Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen, von der Umsatzsteuer befreit sind. Der BFH tendiert dazu, dass die gesetzliche Regelung kein Vertrauensverhältnis zum Patienten erfordert. Zudem gehen wir auf ein interessantes BFH-Verfahren zur notärztlichen Betreuung von Veranstaltungen als ärztliche Heilbehandlungen ein.

Eine wichtige umsatzsteuerliche Frage steht beim Gerichtshof der Europäischen Union auf dem Prüfstand. Es geht um die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen. Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs hat Zweifel: Sind die von einem Facharzt an ein Laborunternehmen ausgeführten medizinischen Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen, von der Umsatzsteuer befreit? Die Münchener Richter haben daher den EuGH um Klärung gebeten.

Ein Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik war ausschließlich für ein in der Rechtsform einer GmbH betriebenes Laborunternehmen tätig. Dieses erbrachte seinerseits Laborleistungen an niedergelassene Ärzte, Rehakliniken, Gesundheitsämter und Krankenhäuser...