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NWB EV 3/2018 S. 74

Erbschaftsteuer – Begünstigtes Vermögen bei Wohnungsvermietungsgesellschaften (BFH)

Wohnungen, die eine Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte zur Nutzung überlässt, gehören nur zum begünstigten Vermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG 2009, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Zusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen kommt es dabei nicht an.

Sachverhalt: Der Kläger ist befreiter Vorerbe seines im Mai 2011 verstorbenen Vaters. Zum Nachlassvermögen gehörte u. a. ein Kommanditanteil an der D-KG. Gegenstand der D-KG war die Verwaltung der in ihrem Eigentum stehenden fünf Mietwohngrundstücke mit insgesamt 37 Wohnungen und 19 Garagen. Das Finanzamt gewährte für den Erwerb des Anteils an der D-KG keine Steuerbefreiung nach § 13a i. V. mit § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG a. F...