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StuB 5/2018 S. 196

Anwalt als Erfüllungsgehilfe eines Beraters

Wird der Anwalt als Erfüllungsgehilfe eines Beraters tätig, haftet er gem. NWB UAAAG-70692 dem Vertragspartner des Geschäftsherrn i. d. R. nicht.

Praxishinweise

Die Klägerin, die eine Milchviehanlage in Rumänien mit EU-Fördermitteln erwerben und modernisieren wollte, schloss mit einer Gesellschaft einen Vertrag, wonach die Gesellschaft die Klägerin bei dem Vorhaben gegen ein Erfolgshonorar von 1,2 Mio. € zuzüglich Umsatzsteuer beraten und unterstützen sollte. Die anwaltliche Beratung sollte dem Vertrag nach ausschließlich durch den beklagten Rechtsanwalt erfolgen. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt die Klägerin vom Beklagten die Rückzahlung von 194.775 € nebst Zinsen. Das Geld hatte sie auf ein Anderkonto überwiesen. Der Anwalt hat nach der Behauptung der ...