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FG München Beschluss v. - 7 V 2499/17

Gesetze: FGO § 114, FGO § 128 Abs. 3, FGO § 133a, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 101 Abs. 1 S. 2

Gegenvorstellung gegen noch anfechtbaren Beschluss über einstweilige Anordnung

schwerer Grundrechtsverstoß, schwerwiegende Grundrechtsverletzung

Leitsatz

1. Gegen noch abänderbare Gerichtsentscheidungen und damit auch gegen Beschlüsse nach § 114 FGO ist der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung statthaft.

2. Willkür liegt erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird. Davon kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAG-77463

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