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IWB 5/2018 S. 171

BMF | Neues DBA Tunesien verhandelt

Zu den 93 aktiven deutschen DBA gehört auch ein DBA mit Tunesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von 1975. Wie das BMF jetzt mitteilte, ist ein neues DBA Tunesien 2018 von den Vertragsparteien am unterzeichnet worden. Das neue Abkommen wird frühestens ab 2019 gelten.