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BSG 22.02.2017 B 3 KR 47/16 B, NWB 11/2018 S. 688

Krankengeld | Berechnung für einen Selbständigen

Die Höhe des Krankengelds eines als hauptberuflich Selbständiger freiwillig Versicherten bemisst sich grds. nicht anhand des fiktiv der Beitragsberechnung zugrunde liegenden Mindestarbeitseinkommens, sondern wegen der Entgeltersatzfunktion anhand der zwölf aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ersichtlichen Arbeitseinkommen.

Anmerkung:

Dies kann zwar im Extremfall dazu führen, dass ein Anspruch auf Krankengeld trotz Beitragszahlung ganz ausscheidet, wenn kein Arbeitseinkommen erzielt worden ist, weil die abzugsfähigen Posten die Einnahmen im betroffenen Kalenderjahr überschritten haben. Ein verfassungsrechtlicher Verstoß liegt darin aber nicht. Denn ein Versicherter soll durch die Berechnung der Lohnersatzleistungen nicht besser gestellt werden als er ohne Eintritt des Versicherungsfalls ...